Zum Hauptinhalt springen

Informationsfreiheit

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

„So transparent wie möglich, so verschwiegen wie nötig.“ Seit dem 1. September 2025 räumt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allen Menschen das Recht ein, Zugang zu Informationen von allgemeinem Interesse zu erhalten. Als Fonds öffentlichen Rechts ist der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) eine informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG.

1. Proaktive Veröffentlichung von Informationen

Der PRIKRAF stellt Informationen von allgemeinem Interesse aktiv auf dieser Website bereit – insbesondere im Bereich Aktuelles –, sofern sie nicht aus rechtlichen Gründen geheim bleiben müssen.

Das heißt: Viele wichtige Informationen können Sie jederzeit selbst online abrufen – ohne Antrag und kostenlos.

2. Ihr Recht auf Information auf Anfrage

Sie können ein Informationsbegehren stellen und Zugang zu Informationen anfordern, über die der PRIKRAF verfügt. Ein rechtliches Interesse müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir beantworten Ihr Begehren in der Regel – wie gesetzlich vorgesehen – innerhalb von vier Wochen. Ist die Anfrage besonders umfangreich oder komplex, kann sich diese Frist um bis zu weitere vier Wochen verlängern; darüber informieren wir Sie rechtzeitig.

Nicht jede Information darf offengelegt werden: Wo gesetzliche Geheimhaltungsgründe bestehen – etwa zum Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder laufender Verfahren – ist der Zugang eingeschränkt oder ausgeschlossen.

So stellen Sie ein Informationsbegehren

Richten Sie Ihr Informationsbegehren formlos an die Geschäftsstelle des PRIKRAF – per E-Mail, telefonisch oder schriftlich per Post:

Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF)
Geigergasse 7/Top 1A, 1050 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0)1 545 82 32-0
E-Mail: office@prikraf.at

Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch auf unserer Kontaktseite. Bitte beschreiben Sie die gewünschte Information möglichst konkret, damit wir Ihr Anliegen rasch bearbeiten können.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur Informationsfreiheit finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes sowie auf der Informationsfreiheit-Seite des Sozialministeriums.