Aufgaben
Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) wurde durch das PRIKRAF-Gesetz (BGBl. I Nr. 42/2002) errichtet und hat seinen Sitz in Wien. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Kernaufgaben
LKF-Finanzierung
Abgeltung von Leistungen der PRIKRAF-Krankenanstalten auf Basis des Leistungsorientierten-Krankenanstaltenfinanzierungssystems (LKF).
Pflegekostenzuschüsse
Gewährung von Kostenzuschüssen an Versicherte für stationäre Behandlungen in nicht vertraglich gebundenen Privatkrankenanstalten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Leistungsverrechnung
Abgeltung aller Leistungen von PRIKRAF-Krankenanstalten im stationären und tagesklinischen Bereich.
Informationen & Qualität
Festlegung von Qualitätskriterien sowie Mitwirkung an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben und Abstimmung mit der gesamtösterreichischen Gesundheitsplanung.
Gesetzliche Grundlage
Die Tätigkeit des PRIKRAF basiert auf dem PRIKRAF-Gesetz (BGBl. I Nr. 165/2004) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Die detaillierten Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen.
