Beschluss endgültiger Punktewert 2013

Nach erfolgter Prüfung der LKF-Datensätze wurden im Geschäftsjahr 2013 94.713 Patientenaufenthalte abgerechnet und 229.422.462.803 LKF-Punkte codiert. Der endgültigen Punktwert für das Jahr 2013 wird mit € 0,412 (0,454 brutto) festgelegt.

Umsetzung von Qualitätskriterien für PRIKRAF Krankenanstalten

Mit dem Beschluss des ÖSG 2012 wurden für Sanatorien die Strukturqualitätskriterien in transformierter Form beschlossen und rechtsverbindlich. Die Abgeltung von einzelnen Leistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems durch den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds setzt voraus, dass die essentiellen Qualitätsstandards, die unmittelbar für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und den Behandlungserfolg maßgeblich sind, eingehalten werden (GesQG §3 Abs3). Der Nachweis der ÖSG Strukturqualität erfolgt mit Checklisten für die Qualitätskriterien gemäß LKF-Leistungsmatrix. Abgefragt werden die Personalausstattung, med. technische Geräteausstattung und technische Infrastruktur sowie Notfallmanagement und Backup Strukturen. Besonderer Fokus liegt auf Intensiv- und Überwachungsbereichen die bei komplexen medizinischen Leistungen vorzuhalten sind.

Vom Geschäftsführer Mag. Schnötzinger wurde ein Statusbericht mit vorläufigen Ergebnisse zum Umsetzungskonzept von Qualitätskriterien für PRIKRAF-Krankenanstalten per Halbjahr 2014 erläutert. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass die Privatkliniken die Strukturen personell baulich und apparativ adaptieren sowie das Leistungsspektum anpassen. Damit ist ein wesentlicher Impuls für die Erhöhung der Sicherheit für PatientInnen gesetzt worden. Eine Überprüfung der gemeldeten Nachweise in den Privatkliniken mit Erhebung von Strukturen und Instrumente der Qualitätsarbeit beginnt ab 08/14. Mit dem Abschlussbericht 2014 in der nächsten Fondskommission im November 2014 erfolgt die endgültige Festlegung der abrechenbaren LKF-Leistungen ab 2015.

Genehmigung der Abrechnung für IMCU/ICU im Sanatorium Kettenbrücke Innsbruck

Das Sanatorium Kettenbrücke Innsbruck hat den Antrag gestellt die Genehmigung zur Abrechenbarkeit von ICU/IMCU-pflichtigen Leistungen zu genehmigen. Die für den Betrieb der ICU und IMCU geltenden Strukturqualitätskriterien wurden nachgewiesen und die sanitätsrechtliche Bewilligung in Form eines Bescheides von der Tiroler Landesregierung wurde der Geschäftsstelle des PRIKRAF übermittelt. Eine positive Stellungnahme des BMG betreffend LKF-Konformität liegt vor. Der Antrag des Sanatorium Kettenbrücke zur Genehmigung der Abrechnung einer IMCU/ICU im Sanatorium Kettenbrücke wird von der Fondskommission genehmigt.