Schiedskommission

Zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen dem PRIKRAF und den PRIKRAF-Krankenanstalten über die in diesem Gesetz begründeten gegenseitigen Rechte und Pflichten ist die am Sitz des PRIKRAF einzurichtende Schiedskommission zuständig. Die Schiedskommission entscheidet über einen schriftlichen Antrag des PRIKRAF oder einer PRIKRAF-Krankenanstalt mit Bescheid.

 

Vorsitzender

Hofrat Dr. Einar Sladecek, Präsident des Arbeits- und Sozialgerichts i. R.

 

Beisitzer

Mitglieder   Ersatzmitglieder
Dipl.-KH-BW Robert Nikolaus Winkler   DI Werner Hörner
Dr. Felix Schörghofer   Mag. Andreas Vranek