Mit Beschluss der PRIRKAF-Fondskommission vom 10.12.2013 wurde das Konzept zur Umsetzung von Qualitätskriterien für PRIKRAF Krankenanstalten beschlossen. Demnach sind LKF-Leistungen nur unter der Bedingung abrechenbar wenn die ÖSG-Strukturqualitätskriterien gemäß LKF-Leistungsmatrix eingehalten werden. Der jährliche Nachweis der Strukturqualitätskriterien erfolgt über Checklisten. Eine Erstprüfung der Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und stichprobenweise jährliche Folgeüberprüfung in den Sanatorien erfolgt von oder im Auftrag der PRIKRAF - Geschäftsstelle. Der PRIKRAF ist der erste Fonds der gemäß den Vorgaben des GesundheitsreformG die Einhaltung von Qualitätskriterien für die Abrechnung mittels Checklisten überprüft.

Besonderes Augenmerk wurde auf eine einfache und effiziente Abwicklung mit zumutbarem bürokratischem Aufwand gelegt.