Bereits im Jahr 2006 sollten die Privatkliniken in den ÖSG integriert werden. Eine Expertengruppe im hat seit Herbst 2011 die Transformation der Qualitätskriterien des ÖSG für PRIKRAF-Krankenanstalten aufgearbeitet und nunmehr erfolgreich abgeschlossen.

Federführend durch das BMG wurde mit Vertretern der Sozialversicherungsträger, der Wirtschaftskammer, der Länder, der GÖG und des PRIKRAF die Grundlagen erarbeitet um bei der Revision des ÖSG 2012 die Sanatorien verbindlich zu integrieren.

In der vierten Revision des ÖSG 2012 die am 23.11.2012 beschlossen und mit diesem Datum in Kraft getreten ist wurde die Integration von „transformierten" Qualitätskriterien für private nicht gemeinnützige Akut Krankenanstalten (Sanatorien) beschlossen.

Gemäß 2.4 Festlegungen zu ausgewählten Fachbereiche wurde für private nicht gemeinnützige Akutkrankenanstalten (PKA) definiert, dass alle in Kapitel 2 (Akut- und Kurzzeitversorgung) enthaltenen Qualitätskriterien, insbesondere hinsichtlich Personal und Infrastruktur, im Anlassfall einer Behandlung einzuhalten sind.