Mit Beschluss der PRIKRAF-Fondskommission vom 11.12.2017 wurde das Konzept zur Umsetzung von Qualitätskriterien für PRIKRAF Krankenanstalten adaptiert und beschlossen. Mit Checklisten für spezielle Versorgungsbereiche erfolgt die jährliche Dokumentation und Kontrolle der Qualitätskriterien gemäß ÖSG 2017.

Demnach sind LKF-Leistungen mit dem PRIKRAF nur unter der Bedingung der Einhaltung der Strukturqualitätskriterien gemäß ÖSG 2017 abrechenbar. Der jährliche Nachweis der Strukturqualitätskriterien erfolgt mit elektronischen Checklisten zu den jeweiligen Versorgungsbereichen. Die Evaluierung der Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird von oder im Auftrag der PRIKRAF – Geschäftsstelle durchgeführt.
Der PRIKRAF ist der erste Fonds der gemäß den Vorgaben des Gesundheitsqualitätsgesetzes die Einhaltung von ÖSG Qualitätskriterien für die LKF-Abrechnung mit Checklisten überprüft und die Abrechenbarkeit von Leistungen daran knüpft.

PRIKRAF_Umsetzungskonzept