Über Antrag des Fachverbandes der WKO und in Abstimmung mit dem BMSGPK werden zur Stabilisierung der Liquidität der Privatkrankenanstalten aufgrund der Corona-Maßnahmen, von den laufenden Abrechnungen getrennt, zusätzliche Sonderakontozahlungen erfolgen.

Aufgrund der Maßnahmenempfehlungen und gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise haben die Privatkrankenanstalten ein wesentlich geringeres Patientenaufkommen und damit massive Einnahmenausfälle zu verzeichnen. Durch die geringeren monatlichen PRIKRAF-Abrechnungen werden gleichzeitig im PRIKRAF hohe, unverzinste Einnahmenüberschüsse aufgebaut, die ohne Maßnahmen erst mit der Endabrechnung 2020 ausbezahlt werden.

Für die Monate März, April und Mai 2020 wird über Sonderakontozahlungen die Differenz der abgerechneten LKF-Punkte zum Vorjahr, bewertet mit dem vorläufigen LKF-Punktewert 2020, ausbezahlt. Die Anweisungen erfolgen jeweils nach 3 Monaten per 20. der Monate Juni, Juli und August 2020 zusätzlich zu den laufenden Abrechnungen. Der Ausgleich der Sonderakontozahlungen erfolgt mit der Endabrechnung 2020. Der dazu erforderliche Beschluss der PRIKRAF-Fondskommission erfolgte per 30. April 2020 einstimmig. Mit dieser Maßnahme wird wesentlich zur Stabilisierung der Liquidität der Privatkliniken beigetragen.