Um allfälligen Kapazitätsengpässen in Akutspitälern bedingt durch COVID-19 entgegenwirken zu können, stellt die Zuweisung stationärer Aufenthalte aus öffentlichen Krankenanstalten an Privatkrankenanstalten ein mögliches Szenario dar.

Um diese Aufenthalte innerhalb des Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) und gegebenenfalls anderer nichtlandesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten posthoc zu Auswertungs- und erforderlichenfalls auch Abrechnungszwecken identifizieren zu können, ist eine explizite Kennzeichnungsmöglichkeit sinnvoll und notwendig. Zur Dokumentierbarkeit von Aufenthalten, die aus Kapazitätsgründen zugewiesen werden, wird eine zusätzliche Aufnahme-/Zugangsart eingeführt.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gibt bekannt, dass die Unterlagen zu einer Änderung für das LKF-Modell 2020 auf der Website des BMSGPK unter folgendem Link zur Verfügung stehen:

Unterlagen auf sozialministerium.at