Die Auswirkungen der Maßnahmen aufgrund der Pandemie haben auch im Gesundheitsbereich zu massiven Einschränkungen des Leistungsangebotes geführt.

Durch die hohe Auslastung von Intensiveinheiten mit Covid-19 PatientInnen in den öffentlichen Krankenanstalten sowie Sperren von Leistungsbereichen können viele geplante, nicht akut dringende Operationen nicht durchgeführt werden. Die PRIKRAF-Krankenanstalten sind Teil der Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung. Dieser Verantwortung stellen sich die Privatkliniken und leisten mit der Kooperation einen wichtigen Beitrag, um vor allem bei nicht akut notwendigen Eingriffen eine Verschiebung aus Kapazitätsgründen hintanzuhalten.

Die Behandlung erfolgt von Medizinern der öffentlichen Krankenhäuser oder durch Ärzte der PRIKRAF-Krankenanstalten. Die Zuweisung in das Privatspital erfolgt über das öffentliche Krankenhaus. Abrechnung und Finanzierung erfolgt zwischen den Rechtsträgern der jeweiligen Einrichtungen, Finanzmittel des PRIKRAF werden dabei nicht in Anspruch genommen. Das Controlling der LKF-Datensätze erfolgt post-hoc durch den PRIKRAF.

Im Jahr 2020 wurden kapazitätsbedingt 650 PatientInnen in PRIKRAF-Kliniken aus öffentlichen Krankenhäusern versorgt. Die wesentlichen Leistungsbereiche liegen dabei in der Augenchirurgie (Kataraktoperation mit Linsenimplantation, Augenlidkorrekturen) Hernienoperationen, Cholezystektomien, Arthroskopische Kniegelenksoperationen sowie gynäkologische Operationen. Auch im laufenden Jahr werden aufgrund der Covid-19 Situation, kapazitätsbedingt Leistungen in Privatkliniken ausgelagert.