Juni 2017 - Evaluierung der Einführung von bundeseinheitlichen Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens. Umsetzungsbegleitung durch den PRIKRAF
Im Bundeszielsteuerungsvertrag sind als operatives Ziel 8.2.2 bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definiert. In sechs Kategorien wird ein Rahmen festgelegt um die Sicherheit von PatientInnen und MitarbeiterInnen zu erhöhen und den politisch Verantwortlichen einen strukturierten Nachweis der erfüllten Anforderungen zu übermitteln (siehe Beilage).